Stahl
Beton
Bewehrung
Mauerwerk
Menü Suche

Bautechnische Prüfung

Die bautechnische Prüfung erfolgt nach dem „Vier-Augen-Prinzip”, d. h. die Berechnungen und 
Zeichnungen des Tragwerksplaners werden vom Prüfingenieur gegengerechnet und durchgesehen. 
Die Prüfung umfaßt:

  • den Nachweis der Standsicherheit unter Berücksichtigung des Brandschutzes,
  • den Nachweis des Schallschutzes, sowie
  • die Überwachung der Bauausführung in konstruktiver Hinsicht.


Die Beauftragung des Prüfingenieurs erfolgt

  • im Genehmigungsverfahren durch die Baurechtsbehörde
  • im Kenntnisgabeverfahren durch den Bauherrn.
  • im vereinfachten Genehmigungsverfahren durch den Bauherrn.

Die Prüfungsgebühren werden durch die BVS in Leinfelden-Echterdingen nach der Gebühren-Verordnung 
des Landes Baden-Württemberg ermittelt und in Rechnung gestellt.