Bautechnische Prüfung
Die bautechnische Prüfung erfolgt nach dem „Vier-Augen-Prinzip”, d. h. die Berechnungen und
Zeichnungen des Tragwerksplaners werden vom Prüfingenieur gegengerechnet und durchgesehen.
Die Prüfung umfaßt:
- den Nachweis der Standsicherheit unter Berücksichtigung des Brandschutzes,
- den Nachweis des Schallschutzes, sowie
- die Überwachung der Bauausführung in konstruktiver Hinsicht.
Die Beauftragung des Prüfingenieurs erfolgt
- im Genehmigungsverfahren durch die Baurechtsbehörde
- im Kenntnisgabeverfahren durch den Bauherrn.
- im vereinfachten Genehmigungsverfahren durch den Bauherrn.
Die Prüfungsgebühren werden durch die BVS in Leinfelden-Echterdingen nach der Gebühren-Verordnung
des Landes Baden-Württemberg ermittelt und in Rechnung gestellt.
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